Was die gesetzliche Krankenversicherung 2026 kostet
Der Beitrag ist ein Prozentsatz deines beitragspflichtigen Einkommens. Er besteht aus drei Teilen: dem gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und der Pflegeversicherung. Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, darüber bleibt das Einkommen beitragsfrei.
| Bestandteil | Satz | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) | 14,6 % | 7,3 % | 7,3 % |
| Zusatzbeitrag, Durchschnitt (§ 242a SGB V) | 2,9 % | 1,45 % | 1,45 % |
| Pflegeversicherung (§ 55 SGB XI) | 3,6 % | 1,8 % | 1,8 % |
| Kinderlosenzuschlag ab 23 | 0,6 % | 0,6 % | 0 % |
| Abschlag je Kind ab dem 2. (unter 25) | −0,25 % | −0,25 % | 0 % |
| Zusammen mit Kind, Ø-Zusatzbeitrag | 21,1 % | 10,55 % | 10,55 % |
Bei einem Bruttolohn ab der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € zahlt ein kinderloser Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag den Höchstbeitrag von 648,09 € im Monat, der Arbeitgeber 613,22 €. In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 % mehr Pflegebeitrag. Den Arbeitnehmer-Rechner gibt es auch mit Midijob- und Azubi-Regeln.
Beiträge nach Einkommen 2026
Eigener Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung im Monat mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Ein Klick auf den Betrag öffnet die vollständige Rechnung mit Kassenvergleich und Vorjahren.
| Einkommen brutto | Arbeitnehmer kinderlos | Arbeitnehmer mit Kind | Selbstständig |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 143,19 € | 135,49 € | 316,50 € |
| 2.000 € | 223,00 € | 211,00 € | 422,00 € |
| 2.500 € | 278,75 € | 263,75 € | 527,50 € |
| 3.000 € | 334,50 € | 316,50 € | 633,00 € |
| 3.500 € | 390,25 € | 369,25 € | 738,50 € |
| 4.000 € | 446,00 € | 422,00 € | 844,00 € |
| 5.000 € | 557,50 € | 527,50 € | 1.055,00 € |
| 5.500 € | 613,25 € | 580,25 € | 1.160,50 € |
Freiwillig Versicherte und Selbstständige
Selbstständige und andere freiwillige Mitglieder zahlen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil allein. Beitragspflichtig sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, also Gewinn, Miete und Kapitalerträge, mindestens aber 1.318,33 € im Monat (Mindestbemessungsgrundlage, § 240 SGB V). Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14 %, mit Krankengeld der allgemeine von 14,6 %.
Daraus ergibt sich 2026 ein Mindestbeitrag von 278,17 € und ein Höchstbeitrag von 1.226,44 € im Monat (kinderlos, ohne Krankengeld, Ø-Zusatzbeitrag). Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € im Jahr sind ebenfalls freiwillig versichert, zahlen aber wie Pflichtversicherte nur die Hälfte, weil der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet. Mehr im Rechner für Selbstständige.
Studierende, Azubis und Minijob
Studierende bis 25 mit höchstens 565 € Einkommen (im Minijob 603 €) bleiben kostenlos familienversichert. Danach zahlen sie in der studentischen Krankenversicherung einen festen Beitrag auf den BAföG-Bedarf von 855 €: 10,22 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege, mit Durchschnittswerten 148,09 € im Monat. Azubis zahlen wie Arbeitnehmer die Hälfte, bis 325 € Vergütung übernimmt der Betrieb alles.
Im Minijob bis 603 € zahlst du selbst keine Kranken- und Pflegebeiträge, bist darüber aber auch nicht versichert. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich mit reduziertem Arbeitnehmeranteil. Details im Rechner für Studenten und Azubis.
Rentner
In der Krankenversicherung der Rentner zahlst du auf die gesetzliche Rente die Hälfte von allgemeinem Satz und Zusatzbeitrag, die Rentenversicherung die andere Hälfte. Die Pflegeversicherung trägst du allein. Bei 1.500 € Rente sind das mit Kind und durchschnittlichem Zusatzbeitrag 185,25 € im Monat. Betriebsrenten sind mit dem vollen Satz beitragspflichtig, in der Krankenversicherung abzüglich eines Freibetrags von 197,75 €. Private Renten, Mieten und Zinsen bleiben in der KVdR beitragsfrei. Mehr im Rentner-Rechner.
Private Krankenversicherung: was den Beitrag bestimmt
In der PKV zahlst du keinen Prozentsatz vom Einkommen, sondern einen Beitrag nach Risiko und Tarif. Er hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Antragstellung (Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse), vom gewählten Leistungsumfang und vom Selbstbehalt ab. Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag, auch Kinder.
- Altersrückstellungen: Ein Teil der Beiträge in jungen Jahren wird zurückgelegt, damit der Beitrag im Alter nicht allein wegen des Alters steigt. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % für Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren (§ 149 VAG), der ab 65 zur Beitragsentlastung verwendet wird.
- Beitragsanpassungen: Versicherer prüfen jährlich, ob Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit von der Kalkulation abweichen. Überschreitet die Abweichung den Schwellenwert, wird der Beitrag angepasst (§ 155 VAG).
- Basistarif: Jeder PKV-Anbieter muss ihn anbieten, mit Leistungen auf GKV-Niveau. Sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen (§ 152 VAG): 2026 sind das 1.017,19 € für die Krankenversicherung, berechnet aus 14,6 % plus 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf 5.812,50 €.
- Arbeitgeberzuschuss: Angestellte bekommen die Hälfte ihres PKV-Beitrags, höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung (§ 257 SGB V).
Konkrete Tarifpreise nennen wir nicht, sie hängen von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Ob sich die PKV für dich rechnet, zeigt der Langfrist-Vergleich mit deinem eigenen Angebot. Grundlagen, Standardtarif und Beihilfe für Beamte erklärt die Seite Private Krankenversicherung.

Die günstigsten bundesweit wählbaren Krankenkassen
Stand 15.10.2026 laut GKV-Spitzenverband. Der Beitrag ist der Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung bei 4.000 € brutto, ohne Pflege.
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Gesamtbeitrag | KV-Anteil bei 4.000 € |
|---|---|---|---|
| 1. TUI BKK | 2,50 % | 17,10 % | 342,00 € |
| 2. hkk Krankenkasse | 2,59 % | 17,19 % | 343,80 € |
| 3. Audi BKK | 2,60 % | 17,20 % | 344,00 € |
| 4. Techniker Krankenkasse | 2,69 % | 17,29 % | 345,80 € |
| 5. WMF BKK | 2,85 % | 17,45 % | 349,00 € |
| 6. HEK | 2,89 % | 17,49 % | 349,80 € |
| 7. BKK Linde | 2,99 % | 17,59 % | 351,80 € |
| 8. DAK-Gesundheit | 3,20 % | 17,80 % | 356,00 € |
| 9. Debeka BKK | 3,25 % | 17,85 % | 357,00 € |
| 10. BARMER | 3,29 % | 17,89 % | 357,80 € |
Ranking aller Kassen und nach Bundesland
Wichtige Werte 2026
Alle Sozialversicherungswerte 2024 bis 2026
Häufige Fragen
Was kostet die Krankenversicherung im Monat?
In der GKV hängt es vom Einkommen ab. Ein kinderloser Arbeitnehmer mit 3.500 € brutto zahlt 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 390,25 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, der Arbeitgeber 369,25 €.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag der Kasse, im Durchschnitt 2,9 %. Zusammen 17,5 %, davon zahlen Arbeitnehmer die Hälfte.
Was ist der Höchstbeitrag in der GKV?
Beiträge werden bis 5.812,50 € Einkommen im Monat erhoben. Arbeitnehmer zahlen höchstens 648,09 € (kinderlos, Ø-Zusatzbeitrag), Selbstständige ohne Krankengeld 1.226,44 €.
Welche Krankenkasse ist am günstigsten?
Bundesweit wählbar derzeit TUI BKK mit 2,50 % Zusatzbeitrag. Regional gibt es teils günstigere Kassen. Die Leistungen sind weitgehend gesetzlich festgelegt.
Was kostet die private Krankenversicherung?
Das hängt von Alter, Gesundheit, Tarif und Selbstbehalt ab, ein Einheitspreis existiert nicht. Der Basistarif darf höchstens 1.017,19 € im Monat kosten. Angestellte erhalten die Hälfte als Arbeitgeberzuschuss, höchstens 508,59 € zur Krankenversicherung.
Muss ich als Student Krankenversicherung zahlen?
Bis 25 und mit wenig Einkommen nicht, dann gilt die Familienversicherung. Danach rund 148,09 € im Monat in der studentischen Krankenversicherung.
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.
Quellen und Stand
Geprüft am 15.10.2026 anhand von:
SV-Rechengrößenverordnung 2026 (Deutsche Rentenversicherung, Meldung 10.09.2025) · Techniker Krankenkasse: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (inkl. Faktor F) · § 241 SGB V (allgemeiner Beitragssatz) · § 242a SGB V (durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz) · § 243 SGB V (ermäßigter Beitragssatz) · § 245 SGB V (Beitragssatz Studierende) · § 226 SGB V (Versorgungsbezüge, Freibetrag) · § 240 SGB V (freiwillige Mitglieder) · § 55 SGB XI (Beitragssatz Pflegeversicherung) · § 20 SGB IV (Übergangsbereich, Geringverdiener) · § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit, Jahresarbeitsentgeltgrenze) · § 152 VAG (Basistarif) · § 257 SGB V (Beitragszuschuss für Beschäftigte) · GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste
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