Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Familienversicherung bis 25
Kinder gesetzlich versicherter Eltern sind während des Studiums oder einer Ausbildung ohne Vergütung bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert (§ 10 SGB V). Die Grenze verlängert sich um Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Freiwilligendienstes. Voraussetzung ist, dass dein eigenes Gesamteinkommen 565 € im Monat nicht übersteigt. Bei einem Minijob darfst du bis 603 € verdienen.
Die Familienversicherung entfällt, wenn ein Elternteil privat versichert ist, mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Studentische Krankenversicherung
Ab 25 oder mit höherem Einkommen bist du in der studentischen Krankenversicherung (KVdS). Bemessungsgrundlage ist nicht dein Verdienst, sondern der BAföG-Bedarf von 855 €. Darauf zahlst du sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes (10,22 %) und den vollen Zusatzbeitrag deiner Kasse, dazu die Pflegeversicherung. Gezahlt wird je nach Kasse monatlich oder für das Semester im Voraus (§ 254 SGB V).
Werkstudenten bleiben in der KVdS, solange sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die KVdS endet mit dem 14. Fachsemester, spätestens mit dem 30. Geburtstag. Danach bist du freiwillig versichert, mit Beitrag nach deinen Einnahmen.
Auszubildende
Azubis mit Vergütung sind wie Arbeitnehmer pflichtversichert. Sie zahlen die Hälfte des Beitrags, der Betrieb die andere Hälfte. Liegt die Vergütung bei höchstens 325 € im Monat, trägt der Betrieb den gesamten Beitrag allein. Den Übergangsbereich mit reduziertem Beitrag gibt es für Auszubildende nicht.
Ein duales Studium mit Vergütung wird wie eine Ausbildung behandelt. Bei einem Pflichtpraktikum ohne Vergütung bleibt es bei Familien- oder studentischer Versicherung.
Beispielrechnungen
| Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Beitrag im Monat |
|---|---|---|
| BKK firmus | 2,18 % | 141,93 € |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 2,47 % | 144,41 € |
| BKK Faber-Castell & Partner | 2,48 % | 144,50 € |
| BKK Public | 2,5 % | 144,67 € |
| TUI BKK | 2,5 % | 144,67 € |
| Durchschnitt | 2,9 % | 148,09 € |
Häufige Fragen
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten?
In der KVdS 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 148,09 € im Monat, wenn du 23 oder älter und kinderlos bist. Mit günstiger Kasse etwas weniger.
Wie viel darf ich als Student verdienen, um familienversichert zu bleiben?
Höchstens 565 € Gesamteinkommen im Monat, im Minijob bis 603 €. Bis zum 25. Geburtstag.
Steigt der Beitrag, wenn ich als Werkstudent mehr verdiene?
Nein. In der KVdS zählt der BAföG-Bedarf, nicht dein Lohn, solange du in der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden arbeitest.
Was passiert mit 30?
Die studentische Versicherung endet. Du wirst freiwilliges Mitglied, der Beitrag richtet sich nach deinen Einnahmen, mindestens nach 1.318,33 €. Manche Kassen bieten Übergangsregeln an, frag direkt nach.
Zahlen Azubis Krankenversicherung?
Ja, die Hälfte wie Arbeitnehmer. Bis 325 € Vergütung zahlt der Betrieb alles.
Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.
Woher die Zahlen stammen
Grundlage dieser Seite (Abruf 15.10.2026):
§ 10 SGB V (Familienversicherung) · § 5 SGB V · § 236 SGB V · § 245 SGB V · § 13 BAföG
Recherche und Rechenkern: Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de. Fehler gefunden? Schreib uns.
