Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Was der Vergleich rechnet
Für jedes Jahr bis zum gewählten Alter berechnet der Rechner deinen eigenen Monatsbeitrag. In der GKV ist das als Arbeitnehmer die Hälfte von allgemeinem Satz und Zusatzbeitrag plus dein Pflegeanteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die mit der angenommenen Rate steigt. In der PKV ist es der Beitrag aus deinem Angebot, der jedes Jahr um die angenommene Rate steigt, abzüglich des Arbeitgeberzuschusses. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des Beitrags und auf den Betrag begrenzt, den der Arbeitgeber in der GKV zahlen würde.
Ab Rentenbeginn rechnet die GKV-Seite mit der Krankenversicherung der Rentner, die PKV-Seite mit deinem Beitrag abzüglich der Entlastung im Alter und des Zuschusses der Rentenversicherung.
Die Annahmen, die am meisten bewegen
Den größten Einfluss hat die PKV-Beitragssteigerung. Ein Prozentpunkt mehr oder weniger pro Jahr verändert den Beitrag im Alter um ein Vielfaches. Private Versicherer dürfen Beiträge nur anpassen, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung über einen Schwellenwert hinaus von der Kalkulation abweichen (§ 155 VAG). Deshalb kommen Erhöhungen oft in Sprüngen.
Auf der GKV-Seite zählen die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze, des Zusatzbeitrags und dein Einkommen. Kinder sind in der GKV beitragsfrei mitversichert, in der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag. Bei Beamten trägt die Beihilfe einen großen Teil der Kosten, das bildet der Rechner nicht ab.
Was der Vergleich nicht kann
Er rechnet nur Beiträge. Leistungsunterschiede, Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen, die steuerliche Absetzbarkeit und Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen fließen nicht ein. Auch die Altersrückstellungen sind im Angebotsbeitrag schon enthalten. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, ab 55 praktisch nicht mehr. Für eine Entscheidung lohnt sich ein individuelles Angebot und eine unabhängige Beratung.
Beispielrechnungen
| Szenario | PKV mit 67 | Summe PKV | Summe GKV | Gleichstand bei Alter |
|---|---|---|---|---|
| 2 % PKV-Steigerung | 599,96 € | 344.423 € | 852.723 € | nicht bis 85 |
| 3,2 % PKV-Steigerung | 1.145,67 € | 591.469 € | 852.723 € | nicht bis 85 |
| 4,5 % PKV-Steigerung | 2.139,15 € | 1.080.053 € | 852.723 € | 79 |
Der Beispielbeitrag von 600 € ist kein Tarifpreis, sondern eine Platzhalterannahme. Mit deinem eigenen Angebot ändern sich alle Werte.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen kann ich in die PKV?
Als Arbeitnehmer, wenn dein Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) liegt und voraussichtlich auch im Folgejahr darüber bleibt. Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig vom Einkommen.
Wie viel zahlt der Arbeitgeber zur PKV?
Die Hälfte des Beitrags, höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (2026, § 257 SGB V und § 61 SGB XI).
Warum steigen PKV-Beiträge im Alter nicht automatisch?
Weil Altersrückstellungen aus den Beiträgen in jungen Jahren gebildet werden. Steigende Kosten durch medizinischen Fortschritt und höhere Lebenserwartung führen trotzdem zu Anpassungen.
Kann ich später zurück in die GKV?
Als Arbeitnehmer, wenn dein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt und du jünger als 55 bist. Ab 55 nur, wenn du in den fünf Jahren davor mindestens einmal gesetzlich versichert warst.
Warum ist der PKV-Beitrag im Formular nur ein Beispiel?
Weil PKV-Beiträge von Alter, Gesundheit, Beruf und Tarif abhängen. Wir nennen keine Tarifpreise. Trag den Beitrag aus einem konkreten Angebot ein.
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.
Quellen und Stand
Geprüft am 15.10.2026 anhand von:
§ 6 SGB V · § 257 SGB V · § 149 VAG (gesetzlicher Zuschlag) · § 155 VAG (Beitragsanpassung) · § 106 SGB VI
Wie wir prüfen, steht in den Redaktionsrichtlinien.
