Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Beitragssatz, Zuschlag und Abschläge
Die soziale Pflegeversicherung finanziert sich über einen einheitlichen Beitragssatz (§ 55 SGB XI), 2026 sind es 3,6 %. Seit Juli 2023 hängt der Satz stärker von der Kinderzahl ab: Wer mindestens 23 Jahre alt ist und kein Kind hat, zahlt 0,6 % Zuschlag. Schon ein Kind lässt den Zuschlag entfallen, auch wenn es längst erwachsen ist.
Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um je 0,25 %, bis zum fünften Kind. Abschläge gibt es nur für Kinder unter 25. Fällt ein Kind aus der Altersgrenze, endet sein Abschlag zum Monatsende. Leibliche Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder zählen, wenn die Elterneigenschaft gegenüber der Kasse nachgewiesen ist.
Wer was zahlt
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Grundsatz je zur Hälfte. Zuschlag und Abschläge betreffen nur den Arbeitnehmeranteil. In Sachsen zahlen Beschäftigte 0,5 % mehr und der Arbeitgeber entsprechend weniger, weil dort bei Einführung der Pflegeversicherung kein Feiertag gestrichen wurde.
Rentner, Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den vollen Satz allein. Studierende zahlen auf den BAföG-Bedarf von 855 €. Beiträge fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat an.
Was die Pflegeversicherung leistet
Sie zahlt nach Pflegegrad Pflegegeld, Sachleistungen für ambulante Dienste, Zuschüsse zur stationären Pflege und den Entlastungsbetrag. Die Leistungen decken die tatsächlichen Kosten meist nur teilweise, im Heim bleibt ein erheblicher Eigenanteil. Wer vorsorgen will, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Beispielrechnungen
| Brutto im Monat | kinderlos | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
|---|---|---|---|---|
| 2.000,00 € | 48,00 € | 36,00 € | 31,00 € | 26,00 € |
| 3.000,00 € | 72,00 € | 54,00 € | 46,50 € | 39,00 € |
| 4.000,00 € | 96,00 € | 72,00 € | 62,00 € | 52,00 € |
| 5.812,50 € | 139,50 € | 104,63 € | 90,09 € | 75,56 € |
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflegebeitrag 2026?
3,6 % allgemein, 4,2 % für Kinderlose ab 23. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Grundsatzes plus Zuschlag beziehungsweise minus Abschläge.
Ab wann zahlt man den Kinderlosenzuschlag?
Ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag, solange man kein Kind hat. Vor 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld sind ausgenommen.
Bekomme ich den Abschlag auch für erwachsene Kinder?
Nein. Abschläge gibt es nur für Kinder unter 25. Den Zuschlag vermeidet aber jedes Kind, auch ein erwachsenes.
Muss ich meine Kinder melden?
Ja. Arbeitgeber und Kassen fragen die Daten digital ab. Fehlen Nachweise, wird zunächst ohne Abschlag abgerechnet, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet.
Warum zahlen Beschäftigte in Sachsen mehr?
Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde 1995 der Buß- und Bettag als Feiertag gestrichen, außer in Sachsen. Dort tragen Beschäftigte dafür 0,5 % mehr.
Keine individuelle Beratung: Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Quellen und Stand
Grundlage dieser Seite (Abruf 15.10.2026):
§ 55 SGB XI · § 58 SGB XI · § 59 SGB XI · Bundesgesundheitsministerium: Pflegeversicherung Beiträge
Annahmen und Grenzen der Rechnung erklären wir unter Quellen und Methodik.
