Was du bei der BKK B. Braun Aesculap im Monat zahlst
Gerechnet ist der eigene Anteil an Kranken- und Pflegeversicherung, mit Zusatzbeitrag 3,65 %. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber noch einmal etwa denselben Betrag.
| Einkommen im Monat | Arbeitnehmer | Selbstständig | Rentner (KVdR) |
|---|---|---|---|
| 2.000,00 € | 230,50 € | 437,00 € | 254,50 € |
| 3.000,00 € | 345,75 € | 655,50 € | 381,75 € |
| 4.000,00 € | 461,00 € | 874,00 € | 381,75 € (3.000 € Rente) |
| 5.812,50 € (Höchstbeitrag) | 669,89 € | 1.270,04 € | 381,75 € (3.000 € Rente) |
Für wen die BKK B. Braun Aesculap offen ist
Als betriebsbezogene Kasse nimmt die BKK B. Braun Aesculap nur Mitarbeitende des zugehörigen Unternehmens auf. Für alle anderen ist sie nicht wählbar.
Was für eine Kasse die BKK B. Braun Aesculap ist
Die BKK B. Braun Aesculap ist eine Betriebskrankenkasse. Ursprünglich für die Beschäftigten eines Unternehmens gegründet, sind heute viele BKKs für alle Versicherten geöffnet, manche nur regional. Die Hauptverwaltung liegt in Tuttlingen. Wikidata führt 1870 als Gründungsjahr, teils das einer Vorgängerkasse. Website der Kasse
Häufige Fragen
Welchen Zusatzbeitrag verlangt die BKK B. Braun Aesculap 2026?
3,65 % laut Liste des GKV-Spitzenverbands vom 15.10.2026. Mit dem allgemeinen Satz von 14,6 % sind das 18,25 %, als Arbeitnehmer zahlst du die Hälfte, bei 3.000 € brutto 273,75 € im Monat ohne Pflege.
Für wen ist die BKK B. Braun Aesculap geöffnet?
Nur, wenn du beim Trägerunternehmen beschäftigt bist, die Kasse ist betriebsbezogen.
Wie viel spare ich, wenn ich die BKK B. Braun Aesculap verlasse?
Die günstigste für dich wählbare Kasse ist BKK firmus mit 2,18 %. Bei 3.000 € brutto spart ein Arbeitnehmer 264,60 € im Jahr. Leistungen und Service solltest du mit vergleichen.
Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.
Quellen
Geprüft am 15.10.2026 anhand von:
GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste · Website BKK B. Braun Aesculap · Wikidata Q796044 · § 242 SGB V
Wie wir prüfen, steht in den Redaktionsrichtlinien.