Beiträge bei der BKK MAHLE nach Einkommen
Die Tabelle rechnet den eigenen Anteil für Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Zusatzbeitrag der BKK MAHLE. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte, Selbstständige den vollen Satz ohne Krankengeld, Rentner in der KVdR die Hälfte auf die gesetzliche Rente plus Pflege.
| Einkommen im Monat | Arbeitnehmer | Selbstständig | Rentner (KVdR) |
|---|---|---|---|
| 2.200,00 € | 259,60 € | 492,80 € | 286,00 € |
| 3.300,00 € | 389,40 € | 739,20 € | 390,00 € (3.000 € Rente) |
| 4.400,00 € | 519,20 € | 985,60 € | 390,00 € (3.000 € Rente) |
| 5.812,50 € (Höchstbeitrag) | 685,88 € | 1.302,01 € | 390,00 € (3.000 € Rente) |
Wo die BKK MAHLE geöffnet ist
Wählbar ist die BKK MAHLE ausschließlich für Beschäftigte des Trägerbetriebs. Wer dort arbeitet, kann sie wie jede andere Kasse wählen.
Organisation und Herkunft
Als Betriebskrankenkasse stammt die BKK MAHLE aus dem Umfeld eines Unternehmens. Ob jeder Mitglied werden kann, regelt die Satzung: geöffnete BKKs nehmen alle auf, betriebsbezogene nur Beschäftigte des Trägers. Sitz der Kasse ist Stuttgart. Wikidata führt 1953 als Gründungsjahr, teils das einer Vorgängerkasse. Offizielle Seite
Kurz beantwortet
Was kostet die BKK MAHLE?
4,20 % laut Liste des GKV-Spitzenverbands vom 15.10.2026. Mit dem allgemeinen Satz von 14,6 % sind das 18,80 %, als Arbeitnehmer zahlst du die Hälfte, bei 3.300 € brutto 310,20 € im Monat ohne Pflege.
Wer darf in die BKK MAHLE wechseln?
Nur, wenn du beim Trägerunternehmen beschäftigt bist, die Kasse ist betriebsbezogen.
Gibt es günstigere Kassen als die BKK MAHLE?
Die günstigste für dich wählbare Kasse ist BKK firmus mit 2,18 %. Bei 3.300 € brutto spart ein Arbeitnehmer 399,96 € im Jahr. Leistungen und Service solltest du mit vergleichen.
Keine individuelle Beratung: Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.
Woher die Zahlen stammen
Stand der Prüfung 15.10.2026, verwendet wurden:
GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste · Website BKK MAHLE · Wikidata Q831958 · § 242 SGB V
Wie wir prüfen, steht in den Redaktionsrichtlinien.