Ratgeber
Was kostet Krankenversicherung? Der Überblick für 2026
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen

Die Frage nach den Kosten der Krankenversicherung hat keine Einheitsantwort. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du einen Prozentsatz deines Einkommens, in der privaten einen Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif. Wie hoch der Betrag am Ende ist, hängt außerdem davon ab, ob du angestellt, selbstständig, in Rente oder im Studium bist, ob du Kinder hast und welche Kasse du wählst. Dieser Überblick ordnet alle Bausteine mit den Werten für 2026 und rechnet für typische Fälle vor, was monatlich anfällt. Für deine eigene Zahl gibt es den Rechner auf der Startseite.
Die drei Bausteine des GKV-Beitrags
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus drei Teilen zusammen. Erstens der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, den der Gesetzgeber festlegt und der bei allen Kassen gleich ist. Zweitens der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst bestimmt. Das Gesundheitsministerium hat den Durchschnitt für 2026 auf 2,9 % festgesetzt, die tatsächlichen Sätze der bundesweit wählbaren Kassen liegen zwischen 2,5 % und 4,39 %. Drittens die Pflegeversicherung mit 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %.
Alle drei Sätze beziehen sich auf das beitragspflichtige Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr oder 5.812,50 € im Monat. Was du darüber verdienst, bleibt beitragsfrei. Mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflege kommt die GKV damit auf 21,1 % für Eltern und 21,7 % für Kinderlose, wer diese Last trägt, hängt aber von deiner Situation ab.
Arbeitnehmer: die Hälfte zahlt der Chef
Angestellte teilen sich Kranken- und Pflegebeitrag mit dem Arbeitgeber. Du zahlst 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, im Schnitt also 8,75 %, und 1,8 % Pflege. Kinderlose ab 23 tragen den Zuschlag von 0,6 Punkten allein und kommen auf 2,4 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger.
An Zahlen: Bei 3.500 € brutto zahlt ein kinderloser Arbeitnehmer mit Durchschnittskasse 390,25 € im Monat, davon 306,25 € Kranken- und 84 € Pflegeversicherung. Mit einem Kind sind es 369,25 €. Der Arbeitgeber legt jeweils noch einmal 369,25 € drauf, die nicht auf der Lohnabrechnung als Abzug erscheinen. Ab 5.812,50 € brutto ist der Höchstbeitrag erreicht: 648,09 € für Kinderlose.
Selbst rechnen
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Selbstständige und freiwillig Versicherte
Wer selbstständig ist, trägt beide Hälften allein. Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, also Gewinn, Mieten und Kapitalerträge. Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %, mit Krankengeld ab dem 43. Tag der allgemeine Satz. Dazu kommen der volle Zusatzbeitrag und die volle Pflege.
Untergrenze ist die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Selbst ohne Gewinn zahlt ein kinderloser Selbstständiger mit Durchschnittskasse deshalb mindestens 278,17 €. Bei 3.000 € Gewinn sind es 633 €, ab 5.812,50 € der Höchstbeitrag von 1.226,44 € ohne Krankengeld. Mit Kind sinkt der Pflegeanteil, mit Krankengeld steigt der Krankenkassenanteil.
Rentner, Studierende, Azubis und Minijobber
Rentner in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente den halben allgemeinen Satz und den halben Zusatzbeitrag, die Rentenversicherung den Rest. Die Pflege tragen sie allein. Bei 1.500 € Rente sind das mit Kind 185,25 € im Monat. Auf Betriebsrenten fällt der volle Satz an, in der Krankenversicherung erst über einem Freibetrag von 197,75 €.
Studierende bis 25 mit höchstens 565 € Einkommen, im Minijob bis 603 €, bleiben kostenlos familienversichert. Danach zahlen sie in der studentischen Krankenversicherung einen Festbetrag auf 855 €: mit Durchschnittskasse und kinderlos ab 23 rund 148 € im Monat. Azubis zahlen wie Angestellte, bis 325 € Vergütung übernimmt der Betrieb alles. Im Minijob bis 603 € fallen keine eigenen Beiträge an, allerdings auch kein eigener Versicherungsschutz.
Was die Kassenwahl ausmacht
Weil allgemeiner Satz und Pflege überall gleich sind, unterscheiden sich die Kassen nur beim Zusatzbeitrag. Bei 4.000 € brutto zahlt ein Arbeitnehmer bei der günstigsten bundesweiten Kasse mit 2,5 % 342 € Krankenversicherung, bei der teuersten mit 4,39 % 379,80 €. Das sind 453,60 € im Jahr für exakt denselben gesetzlichen Leistungskatalog.
Nach zwölf Monaten Mitgliedschaft kannst du mit zwei Monaten Frist wechseln, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags sofort. Regionale Kassen kommen nur in Frage, wenn du in ihrem Gebiet wohnst oder arbeitest. Neben dem Preis lohnt der Blick auf Satzungsleistungen und Bonusprogramme, wenn du sie tatsächlich nutzt.
Und die private Krankenversicherung?
In der PKV gibt es keinen Prozentsatz. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Antragstellung, vom Leistungsumfang und vom Selbstbehalt ab. Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, auch Kinder. Konkrete Preise lassen sich deshalb nur aus einem individuellen Angebot ablesen. Feste Größen gibt es trotzdem: Der Basistarif, den jeder Versicherer anbieten muss, darf 2026 höchstens 1.017,19 € im Monat für die Krankenversicherung kosten.
Angestellte bekommen vom Arbeitgeber die Hälfte ihres Beitrags erstattet, höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung. Zugang haben Arbeitnehmer erst ab einem Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 €, Selbstständige und Beamte unabhängig vom Einkommen.
Wie sich die Kosten seit 2024 entwickelt haben
Die Beiträge sind in kurzer Zeit spürbar gestiegen. 2024 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag noch bei 1,7 %, 2025 bei 2,5 %, für 2026 sind es 2,9 %. Gleichzeitig wurde die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 von 3,4 % auf 3,6 % angehoben. Und die Beitragsbemessungsgrenze kletterte von 62.100 € über 66.150 € auf 69.750 € im Jahr.
Für einen kinderlosen Arbeitnehmer mit 4.000 € brutto bedeutet das: 2024 zahlte er mit Durchschnittswerten 418 € im Monat, 2026 sind es 446 €. Gutverdiener trifft es doppelt, weil auch die Grenze steigt, bis zu der Beiträge anfallen. Der Höchstbeitrag für Kinderlose ist von 540,79 € im Jahr 2024 über 603,62 € auf 648,09 € gestiegen. Steigende Gesundheitsausgaben und eine alternde Bevölkerung sprechen dafür, dass sich der Trend fortsetzt.
Familien: Wer kostenlos mitversichert ist
Ein großer Kostenvorteil der GKV ist die Familienversicherung. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen über 565 € im Monat sind beitragsfrei mitversichert, ebenso Kinder bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung oder Studium bis 25. Für eine Familie mit einem Verdiener und zwei Kindern kostet die gesamte Absicherung damit genau so viel wie für den Verdiener allein.
In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Kinderbeiträge sind zwar deutlich niedriger als die für Erwachsene, summieren sich aber über viele Jahre. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner sowie über der Versicherungspflichtgrenze, entfällt die Familienversicherung der Kinder auch in der GKV.
Was die Beiträge steuerlich bringen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für eine Basisabsicherung sind als Sonderausgaben voll absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Bei Arbeitnehmern berücksichtigt das die Lohnsteuer bereits über die Vorsorgepauschale. Für Krankengeldanteile gilt ein Abschlag von 4 %, Wahlleistungen der PKV wie Einbettzimmer sind nicht als Basisabsicherung absetzbar.
Die Steuerersparnis senkt die tatsächliche Belastung deutlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % kosten 400 € Monatsbeitrag netto nur etwa 280 €. Für einen fairen Vergleich zwischen GKV und PKV sollte man diesen Effekt auf beiden Seiten berücksichtigen.
So kommst du zu deiner eigenen Zahl
Für eine verlässliche Zahl brauchst du vier Angaben: dein beitragspflichtiges Einkommen im Monat, deinen Status, deine Kasse mit ihrem Zusatzbeitrag und die Zahl deiner Kinder. Mit dem GKV-Beitragsrechner auf der Startseite kommst du damit in einer Minute zum Ergebnis, inklusive Arbeitgeberanteil und Szenarien. Für Spezialfälle gibt es eigene Rechner, etwa für Rentner mit Betriebsrente oder den Langfrist-Vergleich zwischen PKV und GKV.
Verbindlich ist am Ende der Beitragsbescheid deiner Kasse beziehungsweise die Lohnabrechnung. Abweichungen entstehen durch Einmalzahlungen, Sachbezüge oder bei Selbstständigen durch die vorläufige Festsetzung nach dem letzten Steuerbescheid.
Zurück in die GKV oder Tarif wechseln? Frag einen Experten
Ob Wechsel in die PKV, Tarifwechsel nach § 204 VVG oder Rückkehr in die GKV: Ein Gespräch mit einem Fachmann klärt, was in deinem Fall geht.
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Häufige Fragen
Was kostet die Krankenversicherung im Durchschnitt?
Für Arbeitnehmer mit Durchschnittskasse rund 8,75 % des Bruttos plus 1,8 % Pflege, kinderlos 2,4 %. Bei 3.500 € brutto sind das 369,25 € mit Kind und 390,25 € ohne Kinder im Monat.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2026?
Für kinderlose Arbeitnehmer mit Durchschnittskasse 648,09 € im Monat, für Selbstständige ohne Krankengeld 1.226,44 €. Darüber steigt der Beitrag nicht.
Ist die PKV billiger als die GKV?
Für junge, gesunde Gutverdiener oft zu Beginn, langfristig hängt es von Beitragssteigerungen, Familie und Einkommen im Alter ab. Ein Vergleich mit eigenem Angebot schafft Klarheit.
Muss ich auch Pflegeversicherung zahlen?
Ja. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte brauchen eine private Pflegepflichtversicherung.
Warum ist mein Beitrag 2026 gestiegen?
Durch den höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag, die Erhöhung der Pflegeversicherung 2025 und die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze.
Sind Kinder in der GKV kostenlos versichert?
Ja, über die Familienversicherung bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung bis 25 Jahre.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de. Alle Beträge haben wir mit SGB V, SGB XI, dem Versicherungsaufsichtsgesetz auf gesetze-im-internet.de, der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen (Stand 15.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.