Ratgeber
Krankenversicherung der Rentner: Voraussetzungen, Beiträge und Sonderfälle
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Mit dem Rentenbeginn ändert sich die Krankenversicherung oft stärker als gedacht. Der Arbeitgeberanteil fällt weg, die Rentenversicherung springt teilweise ein, und auf einmal spielt eine Frage eine große Rolle, über die viele nie nachgedacht haben: Bist du in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig versichert? Davon hängt ab, ob Mieten, Zinsen und private Renten beitragsfrei bleiben. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen der KVdR, rechnet die Beiträge auf Rente und Betriebsrente für 2026 vor und zeigt, was du rechtzeitig vor dem Rentenantrag klären solltest.
Die 9/10-Regel
In die Krankenversicherung der Rentner kommt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Das Erwerbsleben beginnt mit der ersten Erwerbstätigkeit und endet mit dem Rentenantrag. Es zählen Zeiten als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied und Familienversicherter.
Seit 2017 werden für jedes Kind pauschal drei Jahre angerechnet, auch für Stief- und Pflegekinder. Wer etwa 1980 angefangen hat zu arbeiten und 2026 in Rente geht, muss von 2003 bis 2026 rund 20,7 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Mit zwei Kindern reichen 14,7 Jahre. Wer längere Zeit privat versichert war, verfehlt die Grenze häufig.
Beiträge auf die gesetzliche Rente
In der KVdR zahlst du auf deine gesetzliche Rente den halben allgemeinen Beitragssatz von 7,3 % und den halben Zusatzbeitrag deiner Kasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst du allein: 3,6 % mit Kind, 4,2 % ohne. Die Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten.
Bei 1.500 € Bruttorente und Durchschnittskasse mit 2,9 % zahlst du 131,25 € Krankenversicherung und 54 € Pflege, zusammen 185,25 €. Ausgezahlt werden 1.314,75 € vor Steuer. Bei 2.000 € Rente sind es 247 €. Die Rentenversicherung zahlt zusätzlich 131,25 € beziehungsweise 175 € an die Kasse.
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Betriebsrente und andere Versorgungsbezüge
Auf Betriebsrenten zahlen Rentner in der KVdR den vollen Beitragssatz plus vollen Zusatzbeitrag, ohne Zuschuss. Seit 2020 gilt in der Krankenversicherung ein Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 sind das 197,75 € im Monat. Nur der Teil darüber wird verbeitragt. Bei 400 € Betriebsrente sind es 202,25 € mal 17,5 %, also 35,39 €.
In der Pflegeversicherung gilt derselbe Betrag als Freigrenze: Liegen alle Versorgungsbezüge darüber, ist der gesamte Betrag pflegebeitragspflichtig. Bei 400 € Betriebsrente fallen 14,40 € Pflege an. Kapitalauszahlungen werden auf 120 Monate verteilt und zehn Jahre lang verbeitragt. Renten aus Versorgungswerken der freien Berufe zählen ebenfalls als Versorgungsbezüge, für sie gilt nur die Freigrenze.
Was in der KVdR beitragsfrei bleibt
Der große Vorteil der Pflichtversicherung: Einnahmen, die keine gesetzliche Rente, kein Versorgungsbezug und kein Arbeitseinkommen sind, bleiben beitragsfrei. Dazu gehören private Rentenversicherungen, Riester-Renten, Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.
Arbeitest du neben der Rente als Angestellter, zahlst du auf den Lohn wie jeder Arbeitnehmer Beiträge, mit dem ermäßigten Satz, wenn du eine Vollrente wegen Alters beziehst. Gewinne aus selbstständiger Nebentätigkeit sind Arbeitseinkommen und mit dem ermäßigten Satz beitragspflichtig, wenn sie zusammen mit den Versorgungsbezügen die Freigrenze übersteigen.
Freiwillig versicherte Rentner
Wer die 9/10-Regel nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Dann zählen alle Einnahmen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Renten, Mieten und Kapitalerträge, mindestens 1.318,33 € im Monat. Der Satz ist der ermäßigte von 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege, du zahlst alles selbst.
Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss zur Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente (§ 106 SGB VI). Gerade Rentner mit Mieteinnahmen oder großer privater Vorsorge zahlen freiwillig versichert deutlich mehr. Deshalb lohnt es sich, die Vorversicherungszeit vor dem Rentenantrag prüfen zu lassen.
Was du vor dem Rentenantrag tun solltest
Lass dir von deiner Krankenkasse rechtzeitig bestätigen, ob du die Vorversicherungszeit erfüllst. Wenn es knapp ist, können fehlende Kinder oder vergessene Zeiten der Familienversicherung den Ausschlag geben. Den Antrag auf KVdR stellst du gemeinsam mit dem Rentenantrag, die Rentenversicherung leitet ihn an die Kasse weiter.
Prüfe außerdem, ob ein Kassenwechsel lohnt. Als Rentner sparst du die Hälfte der Zusatzbeitrags-Differenz auf die gesetzliche Rente und die volle Differenz auf Betriebsrenten. Und wenn du eine Betriebsrente als Kapital auszahlen lassen kannst, rechne die zehn Jahre Krankenkassenbeiträge in die Entscheidung ein.
Rente und Nebenjob
Viele Rentner arbeiten weiter. Auf einen Minijob bis 603 € fallen keine eigenen Kranken- und Pflegebeiträge an. Bei einer Beschäftigung darüber zahlst du als Bezieher einer Altersvollrente den ermäßigten Satz von 14,0 % zur Hälfte, weil kein Krankengeldanspruch mehr besteht. Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil wie üblich.
Für die Pflegeversicherung gibt es keine Besonderheit, du zahlst deinen Anteil wie jeder Beschäftigte. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente bezieht, bleibt dagegen beim allgemeinen Satz, weil der Krankengeldanspruch fortbesteht.
Wenn sich Rente oder Kasse ändern
Steigt die Rente zum 1. Juli, steigt auch der Beitrag automatisch, weil er als Prozentsatz einbehalten wird. Ändert deine Kasse den Zusatzbeitrag, passt die Rentenversicherung den Abzug mit Verzögerung an, die Differenz wird verrechnet. Für Betriebsrenten zieht die Zahlstelle die Beiträge ab und leitet sie an die Kasse weiter.
Bei einem Kassenwechsel informiert die neue Kasse die Rentenversicherung und die Zahlstellen der Betriebsrenten. Prüfe in den ersten Monaten nach dem Wechsel die Abrechnungen, um Fehler früh zu erkennen.
Beispiel: Rente mit Betriebsrente und Miete
Eine Rentnerin bezieht 1.600 € gesetzliche Rente, 450 € Betriebsrente und hat 600 € Mieteinnahmen. Sie hat zwei Kinder und ist in der KVdR. Auf die Rente zahlt sie 140 € Kranken- und 57,60 € Pflegeversicherung. Auf die Betriebsrente fallen nach Abzug des Freibetrags 44,14 € Krankenversicherung an, dazu 16,20 € Pflege. Die Miete bleibt beitragsfrei. Zusammen sind das 257,94 € im Monat.
Wäre sie freiwillig versichert, zählte die Miete mit. Auf 2.650 € Einnahmen mit dem ermäßigten Satz und Pflege zahlte sie vor dem Zuschuss der Rentenversicherung rund 543 €, nach Abzug des Zuschusses von 140 € rund 403 €, also deutlich mehr als in der KVdR.
Pflichtversicherung trotz geringer Rente
Auch eine sehr kleine gesetzliche Rente führt bei erfüllter Vorversicherungszeit in die KVdR. Das kann für Ehepartner interessant sein, die bisher familienversichert waren und nun eine eigene Rente beziehen. Sie werden eigenständige Mitglieder und zahlen Beiträge nur auf ihre Rente.
Wer aus der KVdR herausfallen würde, weil die Vorversicherung fehlt, kann sich unter Umständen bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner familienversichern, solange das eigene Einkommen unter 565 € liegt.
Steuer und Beiträge zusammen denken
Die Kranken- und Pflegebeiträge auf die Rente sind in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und damit oft die Einkommensteuer. Für viele Rentner entscheiden gerade diese Beiträge darüber, ob überhaupt Steuer anfällt.
Wer wissen will, wie sich Rente, Beiträge und Steuer zusammen auswirken, rechnet zuerst die Beiträge mit unserem Rentner-Rechner und überträgt den Betrag dann in einen Steuerrechner. So wird sichtbar, was am Ende tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Häufige Fragen
Wie viel Krankenversicherung zahlt ein Rentner 2026?
In der KVdR 7,3 % plus halben Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente und 3,6 % Pflege, kinderlos 4,2 %. Bei 1.500 € Rente mit Kind 185,25 € im Monat.
Muss ich auf meine private Rente Krankenkassenbeiträge zahlen?
In der KVdR nicht. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch auf private Renten Beiträge.
Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten?
197,75 € im Monat (2026) in der Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung ist es eine Freigrenze.
Was ist, wenn ich die 9/10-Regel knapp verfehle?
Prüfe, ob alle Zeiten und Kinder berücksichtigt sind. Sonst bleibt die freiwillige Versicherung mit Zuschuss der Rentenversicherung.
Zahle ich als Rentner auf einen Minijob Krankenkassenbeiträge?
Nein, bis 603 € im Monat nicht. Darüber gilt der ermäßigte Satz zur Hälfte.
Wer zieht die Beiträge auf die Betriebsrente ab?
Die Zahlstelle der Betriebsrente behält sie ein und leitet sie an deine Krankenkasse weiter.
Zählen Mieteinnahmen in der KVdR?
Nein, Mieten, Zinsen und private Renten sind in der Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de. Alle Beträge haben wir mit SGB V, SGB XI, dem Versicherungsaufsichtsgesetz auf gesetze-im-internet.de, der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen (Stand 15.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.