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Ratgeber

Krankenversicherung für Selbstständige: GKV oder PKV, Beiträge und Krankengeld

Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · veröffentlicht am 15.10.2026

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Krankenversicherung für Selbstständige: GKV oder PKV, Beiträge und Krankengeld

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändert sich die Krankenversicherung grundlegend. Kein Arbeitgeber zahlt mehr die Hälfte, Krankengeld gibt es nicht automatisch, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob die private Krankenversicherung nicht günstiger wäre. Gleichzeitig ist das Einkommen in den ersten Jahren oft schwer vorherzusagen. Dieser Ratgeber erklärt, wie die gesetzliche Kasse den Beitrag für Selbstständige berechnet, welche Grenzen gelten, wie du dich gegen Einkommensausfall absicherst und welche Fragen du vor einem Wechsel in die PKV klären solltest.

Freiwillig in der GKV: so wird der Beitrag berechnet

Selbstständige, die vorher gesetzlich versichert waren, bleiben als freiwillige Mitglieder in ihrer Kasse, wenn sie nicht aktiv etwas anderes wählen. Beitragspflichtig ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): der Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid, dazu Mieteinnahmen, Kapitalerträge und andere Einnahmen.

Der Satz beträgt ohne Krankengeld 14,0 % plus Zusatzbeitrag der Kasse plus Pflegeversicherung mit 3,6 % oder 4,2 % für Kinderlose. Alles zahlst du allein. Mit Durchschnittskasse und ohne Kinder kommen so 21,1 % zusammen. Bei 3.000 € Gewinn im Monat sind das 633 €, bei 4.000 € schon 844 €.

Mindest- und Höchstbeitrag

Auch wenn du wenig oder gar nichts verdienst, rechnet die Kasse mit mindestens 1.318,33 € im Monat, der Mindestbemessungsgrundlage für 2026. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von 278,17 € für Kinderlose mit Durchschnittskasse, mit Kind 270,26 €. Bis 2018 lag die Mindestgrenze für hauptberuflich Selbstständige mehr als doppelt so hoch, diese Belastung für Gründer ist abgeschafft.

Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat gedeckelt. Wer mehr verdient, zahlt ohne Krankengeld höchstens 1.226,44 € im Monat. Gerade für Gutverdiener ist das der Punkt, an dem die PKV verlockend erscheint.

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Vorläufig und endgültig: der Steuerbescheid entscheidet

Weil der Gewinn erst nach Jahresende feststeht, setzt die Kasse den Beitrag zunächst vorläufig fest, auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids. Liegt der Bescheid für das betreffende Jahr vor, wird endgültig abgerechnet. Das kann zu Nachzahlungen führen, aber auch zu Erstattungen.

Gründer ohne Steuerbescheid geben eine Einkommensprognose ab. Sinkt dein Einkommen deutlich, kannst du aktuelle Zahlen vorlegen, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung, und eine niedrigere vorläufige Festsetzung beantragen. Bilde Rücklagen für mögliche Nachzahlungen, besonders in Jahren mit stark steigendem Gewinn.

Krankengeld: brauchst du es?

Ohne weitere Erklärung haben Selbstständige keinen Anspruch auf Krankengeld. Mit der Wahlerklärung nach § 44 SGB V zahlst du den allgemeinen Satz von 14,6 % statt 14,0 % und erhältst bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag Krankengeld in Höhe von 70 % des beitragspflichtigen Einkommens. Bei 3.000 € Gewinn kostet das 18 € mehr im Monat. An die Wahl bist du drei Jahre gebunden.

Alternativen sind Wahltarife der Kasse mit früherem Krankengeld gegen Prämie oder eine private Krankentagegeldversicherung. Entscheidend ist, wie lange dein Betrieb ohne dich laufen kann und welche festen Kosten weiterlaufen. Wer allein arbeitet und keine Rücklagen hat, sollte schon die ersten Wochen absichern.

Der Weg in die private Krankenversicherung

Selbstständige können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln. Der Beitrag richtet sich dann nach Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungsumfang und Selbstbehalt, nicht nach dem Gewinn. In schwachen Jahren zahlst du deshalb den vollen Beitrag, in starken Jahren profitierst du. Ehepartner und Kinder brauchen eigene Verträge, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht.

Bedenke die Langfristigkeit. Eine Rückkehr in die GKV ist für Selbstständige praktisch nur möglich, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst, etwa durch eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, und das nur bis 55. Im Alter gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss, nur den Zuschuss der Rentenversicherung auf die gesetzliche Rente, den viele Selbstständige kaum haben.

Checkliste vor der Entscheidung

Bevor du die gesetzliche Kasse verlässt, solltest du einige Fragen ehrlich beantworten. Wie sicher ist dein Einkommen in zehn und in zwanzig Jahren? Planst du Kinder? Hast du Vorerkrankungen, die zu Zuschlägen führen? Wie hoch wird deine Altersvorsorge, aus der du später die PKV-Beiträge zahlen musst?

Hole ein konkretes Angebot ein und rechne es mit realistischen Steigerungen durch. Unser PKV-GKV-Vergleich stellt deine eigenen Beiträge über die Jahrzehnte gegenüber, mit Annahmen, die du selbst setzt. Eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater kann helfen, Tarife zu vergleichen und Gesundheitsfragen richtig zu beantworten.

Gründungsphase und Zuschüsse

Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhält, bleibt in der Regel freiwillig in der GKV. Der Zuschuss ist ausdrücklich auch zur sozialen Absicherung gedacht. Wie die Kasse ihn bei der Beitragsbemessung berücksichtigt, solltest du vor der Gründung mit ihr klären. Ein Wechsel in die PKV direkt zur Gründung ist möglich, aber gerade in einer Phase mit unsicherem Einkommen gut zu überlegen.

Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse versichert sein. Sie zahlen dann wie Arbeitnehmer nur die Hälfte, den Rest tragen Bund und Verwerter. Die Aufnahme setzt voraus, dass die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

Nebenberuflich oder hauptberuflich?

Wer angestellt ist und nebenbei selbstständig arbeitet, bleibt über die Anstellung pflichtversichert. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist dann beitragsfrei. Kippt das Verhältnis, etwa weil die Selbstständigkeit mehr Zeit beansprucht oder mehr einbringt als der Job, kann die Kasse sie als hauptberuflich einstufen. Dann endet die Pflichtversicherung, und du wirst freiwilliges Mitglied.

Die Kassen prüfen dabei vor allem Zeitaufwand und wirtschaftliche Bedeutung, ein Anhaltspunkt sind mehr als 20 Wochenstunden oder ein Einkommen, das das Arbeitsentgelt übersteigt. Wer unsicher ist, sollte vor einer Ausweitung mit der Kasse sprechen.

Beispiel: Beitrag in drei Jahren

Ein Webentwickler gründet und macht im ersten Jahr 1.000 € Gewinn im Monat, im zweiten 3.000 €, im dritten 5.000 €. Im ersten Jahr zahlt er den Mindestbeitrag von 278,17 € (kinderlos, ohne Krankengeld, Durchschnittskasse). Im zweiten Jahr setzt die Kasse zunächst weiter nach dem alten Bescheid fest, rechnet aber nach dem Bescheid für das zweite Jahr auf 633 € im Monat ab, eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro.

Im dritten Jahr liegt der Beitrag bei 1.055 € im Monat. Wer diesen Verlauf kennt, legt in guten Jahren einen Teil des Gewinns für die Endabrechnung zurück. Eine aktuelle Einkommensprognose an die Kasse kann Nachzahlungen verringern.

Typische Sparhebel in der GKV

Auch in der gesetzlichen Kasse gibt es Spielraum. Der größte ist der Zusatzbeitrag: Selbstständige sparen die volle Differenz, bei 3.000 € Gewinn bringt ein Punkt weniger 360 € im Jahr. Zweitens die Wahl zwischen ermäßigtem und allgemeinem Satz, je nach Absicherungsbedarf. Drittens die zeitnahe Anpassung der Beitragsbemessung, wenn dein Einkommen sinkt.

Bonusprogramme und Wahltarife mit Prämie bringen kleinere Beträge zurück. Und wer ohnehin Kinder hat, sollte die Elterneigenschaft gegenüber der Kasse nachweisen, damit der Kinderlosenzuschlag entfällt und gegebenenfalls Abschläge berücksichtigt werden.

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Häufige Fragen

Was zahlt ein Selbstständiger mindestens für die Krankenversicherung?

2026 kinderlos mit Durchschnittskasse und ohne Krankengeld 278,17 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.

Zählen Mieteinnahmen bei der Beitragsberechnung mit?

Ja. Bei freiwillig Versicherten zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch Mieten und Kapitalerträge.

Kann ich als Selbstständiger zurück in die GKV?

Nur bei erneuter Versicherungspflicht, etwa durch eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze, und in der Regel nur bis 55.

Gibt es einen Zuschuss für Selbstständige?

Nein. Ausnahmen gelten für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse, die nur die Hälfte zahlen.

Was passiert, wenn ich keinen Steuerbescheid habe?

Gründer geben eine Einkommensprognose ab. Die Kasse setzt vorläufig fest und rechnet später mit dem ersten Bescheid ab.

Lohnt sich Krankengeld für Selbstständige?

Wenn ein längerer Ausfall die Existenz gefährden würde, meist ja. Mit Wahlerklärung kostet es 0,6 Punkte mehr Beitrag.

Warum fordert meine Kasse Beiträge nach?

Weil sie zunächst nach dem alten Steuerbescheid vorläufig festsetzt und mit dem neuen Bescheid endgültig abrechnet. Bei steigendem Gewinn entsteht eine Nachzahlung.

Kann ich als Selbstständiger meinen Beitrag senken?

Über eine günstigere Kasse, den ermäßigten Satz ohne Krankengeld und eine zeitnahe Anpassung bei sinkendem Einkommen.

Redaktion und Prüfung

Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de. Alle Beträge haben wir mit SGB V, SGB XI, dem Versicherungsaufsichtsgesetz auf gesetze-im-internet.de, der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen (Stand 15.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Versicherungs- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.

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