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Lexikon

Gesetzlicher Beitragszuschlag

Privat Vollversicherte zahlen vom 21. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf den Beitrag, der ab 65 zur Beitragsentlastung verwendet wird.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Der Zuschlag nach § 149 VAG wurde 2000 eingeführt, um den Anstieg der Beiträge im Alter zu dämpfen. Er wird verzinslich angesammelt und ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt, um Beitragserhöhungen zu verhindern oder den Beitrag zu senken. Ab 80 wird nicht verbrauchtes Kapital zur Senkung verwendet.

Der Zuschlag ist im Angebotsbeitrag meist schon enthalten. Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auch auf ihn.

Rechtsgrundlage: § 149 VAG

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