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Lexikon

Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sind Kapital, das private Krankenversicherer aus den Beiträgen jüngerer Jahre bilden, um steigende Kosten im Alter abzufedern.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die PKV kalkuliert so, als würde der Beitrag über die gesamte Vertragsdauer gleich bleiben. In jungen Jahren zahlst du mehr, als du statistisch an Leistungen brauchst, der Überschuss wird verzinslich zurückgelegt (§ 146 VAG). Im Alter wird er aufgelöst.

Beim Wechsel des Versicherers kannst du seit 2009 nur den Teil mitnehmen, der dem Basistarif entspricht. Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers bleiben die Rückstellungen vollständig erhalten. Altersrückstellungen verhindern Beitragserhöhungen allein durch das Älterwerden, nicht aber solche durch medizinischen Fortschritt.

Rechtsgrundlage: § 146 VAG

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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