Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft
Warum nur der Zusatzbeitrag zählt
Allgemeiner Beitragssatz und Pflegeversicherung sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Unterschiede gibt es nur beim Zusatzbeitrag, den jede Kasse nach ihrem Finanzbedarf festlegt. Als Arbeitnehmer zahlst du davon die Hälfte, als Rentner ebenfalls, als Selbstständiger den vollen Betrag.
Der weitaus größte Teil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben und damit überall gleich. Unterschiede gibt es bei Satzungsleistungen wie Zuschüssen zu Osteopathie, professioneller Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder Bonusprogrammen. Wer solche Leistungen regelmäßig nutzt, sollte sie gegen die Beitragsersparnis rechnen.
So wechselst du die Krankenkasse
Du kannst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende wechseln. Du musst nicht selbst kündigen: Die neue Kasse meldet den Wechsel elektronisch an die alte. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung gilt, auch vor Ablauf der zwölf Monate.
Arbeitnehmer teilen dem Arbeitgeber die neue Kasse mit, Rentner der Rentenversicherung. Laufende Behandlungen gehen weiter, genehmigte Leistungen wie Reha oder Hilfsmittel muss die neue Kasse aber oft neu bewilligen.
Regionale Kassen
Viele AOKs, BKKs und IKKs sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet. Wählbar sind sie für dich, wenn du dort wohnst oder arbeitest. Betriebsbezogene Betriebskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte des Trägerunternehmens auf und fehlen deshalb im Vergleich. Wähle oben dein Bundesland, dann zeigt der Rechner nur Kassen, die dich aufnehmen.
Beispielrechnungen
| Brutto im Monat | im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| 2.000,00 € | 22,10 € | 265,20 € |
| 3.000,00 € | 33,15 € | 397,80 € |
| 4.000,00 € | 44,20 € | 530,40 € |
| 5.000,00 € | 55,25 € | 663,00 € |
| 5.812,50 € | 64,23 € | 770,76 € |
Alle Kassen mit Zusatzbeitrag und Region findest du im Zusatzbeitrag-Ranking.
Häufige Fragen
Welche Krankenkasse ist 2026 am günstigsten?
Bundesweit wählbar: TUI BKK mit 2,5 % Zusatzbeitrag (Stand 15.10.2026). Regional gibt es teils günstigere Kassen, siehe Ranking nach Bundesland.
Wie viel spare ich beim Kassenwechsel?
Als Arbeitnehmer die Hälfte der Differenz der Zusatzbeiträge auf dein Brutto bis 5.812,50 €. Bei 4.000 € brutto und einem Prozentpunkt Unterschied sind das 20 € im Monat oder 240 € im Jahr.
Verliere ich beim Wechsel Leistungen?
Die gesetzlichen Leistungen bleiben gleich. Satzungsleistungen und Bonusprogramme unterscheiden sich, genehmigte Leistungen muss die neue Kasse teils neu bewilligen.
Muss ich meiner alten Kasse kündigen?
Nein. Seit 2021 meldet die neue Kasse den Wechsel elektronisch, die Kündigung entfällt.
Gilt der Wechsel auch für meine familienversicherten Kinder?
Ja. Familienversicherte wechseln automatisch mit dem Mitglied in die neue Kasse.
Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.
Woher die Zahlen stammen
Abgerufen und abgeglichen am 15.10.2026:
GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste · § 175 SGB V (Kassenwahl, Kündigung) · § 173 SGB V (wählbare Kassen) · § 242 SGB V
Wie wir prüfen, steht in den Redaktionsrichtlinien.
