Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war, kommt mit Rentenbeginn in die Krankenversicherung der Rentner (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet. In der KVdR zahlst du auf die gesetzliche Rente den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten.
Die Pflegeversicherung zahlst du als Rentner allein, also den vollen Satz von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %. Private Renten, Mieten und Kapitalerträge sind in der KVdR beitragsfrei.
Betriebsrente und Versorgungsbezüge
Auf Betriebsrenten fällt in der Krankenversicherung der volle Beitragssatz plus voller Zusatzbeitrag an, allerdings erst auf den Teil über dem Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gilt derselbe Betrag als Freigrenze: Liegen alle Versorgungsbezüge darüber, ist der ganze Betrag pflegebeitragspflichtig.
Für andere Versorgungsbezüge, etwa aus einem Versorgungswerk, gibt es nur die Freigrenze. Kapitalauszahlungen einer Betriebsrente werden auf 120 Monate verteilt und ebenso verbeitragt.
Freiwillig versicherte Rentner
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Dann zählen alle Einnahmen, auch Miete, Zinsen und private Renten, mindestens 1.318,33 € im Monat. Der Satz ist der ermäßigte von 14 % plus Zusatzbeitrag. Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente (§ 106 SGB VI).
Für privat versicherte Rentner gibt es ebenfalls einen Zuschuss, berechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und höchstens die Hälfte der tatsächlichen Prämie.
Beispielrechnungen
| Rente brutto | Beitrag | Zahlbetrag | mit 400 € Betriebsrente |
|---|---|---|---|
| 800 € | 98,80 € | 701,20 € | 148,59 € |
| 1.000 € | 123,50 € | 876,50 € | 173,29 € |
| 1.200 € | 148,20 € | 1.051,80 € | 197,99 € |
| 1.500 € | 185,25 € | 1.314,75 € | 235,04 € |
| 1.800 € | 222,30 € | 1.577,70 € | 272,09 € |
| 2.000 € | 247,00 € | 1.753,00 € | 296,79 € |
| 2.500 € | 308,75 € | 2.191,25 € | 358,54 € |
| 3.000 € | 370,50 € | 2.629,50 € | 420,29 € |
Häufige Fragen
Wie viel Krankenversicherung zahlt ein Rentner?
In der KVdR 7,3 % plus halben Zusatzbeitrag auf die gesetzliche Rente, dazu 3,6 % Pflege (kinderlos 4,2 %). Bei 1.500 € Rente und durchschnittlichem Zusatzbeitrag sind das mit Kind 185,25 € im Monat.
Wird die Betriebsrente voll verbeitragt?
In der Krankenversicherung erst ab dem Freibetrag von 197,75 €, dann mit vollem Satz. In der Pflegeversicherung gilt dieser Betrag als Freigrenze.
Zahlen Rentner Beiträge auf Mieteinnahmen?
In der KVdR nicht. Freiwillig versicherte Rentner zahlen dagegen auch auf Miete, Zinsen und private Renten.
Was ist, wenn ich die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfülle?
Dann bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung mit Beitrag auf alle Einnahmen oder, falls du privat versichert warst, die private Krankenversicherung. Zu beiden zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss.
Sinkt der Pflegebeitrag mit Kindern auch für Rentner?
Ja. Mit einem Kind entfällt der Zuschlag. Abschläge ab dem zweiten Kind gibt es nur, solange die Kinder unter 25 sind, bei Rentnern also selten.
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.
Woher die Zahlen stammen
Geprüft am 15.10.2026 anhand von:
§ 5 SGB V (KVdR) · § 226 SGB V · § 229 SGB V (Versorgungsbezüge) · § 248 SGB V · § 106 SGB VI (Zuschuss)
Recherche und Rechenkern: Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de. Fehler gefunden? Schreib uns.
