Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Wonach sich der Beitrag richtet
Selbstständige sind in der GKV freiwillig versichert. Beitragspflichtig ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): der Gewinn aus dem Steuerbescheid, aber auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und private Renten. Die Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig nach dem letzten Bescheid fest und rechnet nach Vorliegen des Bescheids für das Jahr endgültig ab. Daraus können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen.
Es gibt keine Arbeitgeberhälfte. Du trägst den vollen Beitragssatz allein, in der Krankenversicherung 14 % ohne oder 14,6 % mit Krankengeld, plus den vollen Zusatzbeitrag deiner Kasse. In der Pflegeversicherung zahlst du 3,6 %, kinderlos 4,2 %.
Mindestbeitrag und Höchstbeitrag
Auch bei kleinem oder keinem Gewinn rechnet die Kasse mit mindestens 1.318,33 € im Monat, dem 90. Teil der Bezugsgröße mal 30. Seit 2019 gilt diese Grenze für alle Selbstständigen gleich, die frühere hohe Mindestbemessung für hauptberuflich Selbstständige ist abgeschafft. Wer mehr als 5.812,50 € im Monat einnimmt, zahlt den Höchstbeitrag.
Gerade in den ersten Jahren nach der Gründung fällt der Mindestbeitrag ins Gewicht. Mit Kind, ohne Krankengeld und bei einer günstigen Kasse sinkt er spürbar. Der Rechner zeigt dir beide Grenzen für deine Angaben.
Krankengeld: ja oder nein?
Ohne Wahlerklärung haben Selbstständige keinen Anspruch auf Krankengeld und zahlen den ermäßigten Satz. Wer erklärt, Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu wollen, zahlt den allgemeinen Satz und bekommt dann 70 % des beitragspflichtigen Einkommens, höchstens 90 % des Nettos. Die Wahl bindet dich drei Jahre.
Alternativ bieten viele Kassen Wahltarife mit früherem Krankengeld gegen eigene Prämie an. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie lange dein Geschäft ohne dich weiterläuft und welche Rücklagen du hast.
Beispielrechnungen
| Gewinn im Monat | ohne Krankengeld | mit Krankengeld | Anteil am Gewinn |
|---|---|---|---|
| 800,00 € | 278,17 € | 286,08 € | 34,77 % |
| 1.318,33 € | 278,17 € | 286,08 € | 21,1 % |
| 2.000,00 € | 422,00 € | 434,00 € | 21,1 % |
| 3.000,00 € | 633,00 € | 651,00 € | 21,1 % |
| 4.000,00 € | 844,00 € | 868,00 € | 21,1 % |
| 5.000,00 € | 1.055,00 € | 1.085,00 € | 21,1 % |
| 5.812,50 € | 1.226,44 € | 1.261,32 € | 21,1 % |
| 8.000,00 € | 1.226,44 € | 1.261,32 € | 15,33 % |
Häufige Fragen
Was zahlt ein Selbstständiger mindestens für die Krankenversicherung?
Mit Mindestbemessung 1.318,33 € ohne Krankengeld und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag kinderlos 278,17 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, mit Kind etwas weniger.
Zählen Mieteinnahmen bei Selbstständigen mit?
Ja. Für freiwillig Versicherte zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch Miete, Zinsen, Dividenden und private Renten, jeweils nach Abzug der Werbungskosten.
Was passiert, wenn mein Gewinn sinkt?
Du kannst der Kasse aktuelle Zahlen vorlegen, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Die Kasse setzt dann vorläufig niedriger fest und rechnet später mit dem Steuerbescheid ab.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Selbstständige?
Das hängt vom Alter, der Gesundheit, der Familienplanung und dem Einkommen im Alter ab. Der PKV-GKV-Vergleich zeigt, wie sich die eigenen Beiträge über die Jahrzehnte entwickeln, mit Annahmen, die du selbst setzt.
Gilt das auch für nebenberuflich Selbstständige?
Nein. Wer angestellt und nebenbei selbstständig ist, bleibt über den Job versichert. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist dann in der Regel beitragsfrei, solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist.
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.
Woher die Zahlen stammen
Abgerufen und abgeglichen am 15.10.2026:
§ 240 SGB V · § 243 SGB V · § 44 SGB V (Krankengeld) · § 53 SGB V (Wahltarife) · GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste
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