Lexikon
Arbeitgeberzuschuss zur PKV
Privat versicherte Angestellte erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte ihres Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € zur Kranken- und 104,63 € zur Pflegeversicherung.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen
Der Zuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V und § 61 SGB XI ist auf zwei Grenzen gedeckelt: die Hälfte des tatsächlichen Beitrags und den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde, berechnet mit allgemeinem Satz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge für Angehörige, die in der GKV familienversichert wären, zählen mit.
Voraussetzung ist ein Versicherer, der nach Art der Lebensversicherung kalkuliert und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Auf Selbstbehalte und Wahlleistungen wie Krankenhaustagegeld gibt es keinen Zuschuss. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Rechtsgrundlage: § 257 SGB V
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.