Lexikon
Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung berechnet Beiträge nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif statt nach Einkommen; zugänglich ist sie für Selbstständige, Beamte und Angestellte über 77.400 €.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist privat vollversichert. Die PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag, der ihrem Risiko bei Vertragsschluss entspricht. Aus den Beiträgen junger Jahre werden Altersrückstellungen gebildet.
Leistungen werden vertraglich vereinbart und können über das GKV-Niveau hinausgehen, etwa Chefarztbehandlung oder höhere Erstattung bei Zahnersatz. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung ab, du bekommst die Rechnung und reichst sie beim Versicherer ein.
Seit 2009 gilt eine Versicherungspflicht für alle, die nicht gesetzlich versichert sind (§ 193 VVG). Jeder Versicherer muss einen Basistarif anbieten.
Rechtsgrundlage: § 193 VVG
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.