Zum Inhalt springen
KrankenversicherungKosten.de

Lexikon

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung berechnet Beiträge nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif statt nach Einkommen; zugänglich ist sie für Selbstständige, Beamte und Angestellte über 77.400 €.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist privat vollversichert. Die PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Jede versicherte Person zahlt einen eigenen Beitrag, der ihrem Risiko bei Vertragsschluss entspricht. Aus den Beiträgen junger Jahre werden Altersrückstellungen gebildet.

Leistungen werden vertraglich vereinbart und können über das GKV-Niveau hinausgehen, etwa Chefarztbehandlung oder höhere Erstattung bei Zahnersatz. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung ab, du bekommst die Rechnung und reichst sie beim Versicherer ein.

Seit 2009 gilt eine Versicherungspflicht für alle, die nicht gesetzlich versichert sind (§ 193 VVG). Jeder Versicherer muss einen Basistarif anbieten.

Rechtsgrundlage: § 193 VVG

Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.

Unabhängige Einschätzung · kostenlos

Beitrag zu hoch? Lass deine Krankenversicherung prüfen

Beschreib kurz deine Situation. Ein unabhängiger Makler oder Versicherungsberater meldet sich und prüft, welche Absicherung zu dir passt.

  • Unabhängige Experten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Gesundheitsangaben im Formular

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen