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Lexikon

Besondere Versicherungspflichtgrenze

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 bereits privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Grenze, 2026 sind es 69.750 €.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz wurde die Versicherungspflichtgrenze 2003 deutlich angehoben. Damit privat Versicherte nicht nachträglich wieder versicherungspflichtig wurden, gilt für sie die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V. Sie entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.

Die Regel betrifft nur, wer am Stichtag wegen Überschreitens der damaligen Grenze versicherungsfrei und privat versichert war. Für alle anderen gilt die allgemeine Versicherungspflichtgrenze.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 7 SGB V

Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.

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