Lexikon
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen, bis zu dem Kranken- und Pflegebeiträge erhoben werden; 2026 liegt sie bei 69.750 € im Jahr oder 5.812,50 € im Monat.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei (§ 223 SGB V). Wer mehr verdient, zahlt deshalb den Höchstbeitrag, egal wie hoch das Einkommen tatsächlich ist. Die Grenze wird jedes Jahr nach der Lohnentwicklung angepasst und in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung festgelegt.
Sie ist niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung und bundesweit einheitlich. Für Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld gilt eine anteilige Jahresgrenze: Beitragspflichtig ist die Zahlung nur, soweit die bis dahin im Jahr gezahlten Entgelte die anteilige Grenze noch nicht erreicht haben.
Nicht verwechseln: Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob du überhaupt gesetzlich versichert sein musst. Die Beitragsbemessungsgrenze entscheidet nur über die Höhe des Beitrags.
Rechtsgrundlage: § 223 SGB V
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.