Lexikon
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, legt fest, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versichert sein müssen; 2026 sind es 77.400 €.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze übersteigt, werden versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, vorausgesetzt das Entgelt liegt auch im Folgejahr darüber. Gezählt wird das regelmäßige Entgelt einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn sie vertraglich zugesagt sind.
Wer versicherungsfrei wird, kann freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Der Arbeitgeber zahlt in beiden Fällen einen Zuschuss. Berufseinsteiger, deren Entgelt von Beginn an über der Grenze liegt, sind sofort versicherungsfrei.
Fällt das Einkommen später unter die Grenze, tritt wieder Versicherungspflicht ein, bis zum 55. Geburtstag auch für privat Versicherte.
Rechtsgrundlage: § 6 SGB V
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.