Lexikon
Betriebsbezogene Krankenkasse
Eine betriebsbezogene Betriebskrankenkasse nimmt nur Beschäftigte ihres Trägerunternehmens und deren Angehörige auf.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Betriebskrankenkassen können sich in ihrer Satzung für alle öffnen oder auf ihr Unternehmen beschränken (§ 173 Abs. 2 SGB V). Betriebsbezogene BKKs haben oft niedrige Verwaltungskosten und einen günstigen Zusatzbeitrag, sind aber für Außenstehende nicht wählbar.
Wer das Unternehmen verlässt, darf trotzdem Mitglied bleiben. Im Ranking der wählbaren Kassen führen wir betriebsbezogene Kassen getrennt auf.
Rechtsgrundlage: § 173 SGB V
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.