Lexikon
Bindungsfrist beim Kassenwechsel
Nach einem Kassenwechsel bist du zwölf Monate an die neue Kasse gebunden, danach kannst du mit zwei Monaten Frist zum Monatsende wechseln.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Die Bindungsfrist steht in § 175 Abs. 4 SGB V. Seit 2021 musst du bei der alten Kasse nicht mehr kündigen, die neue meldet den Wechsel elektronisch. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach dem Antrag.
Ausnahmen gelten beim Sonderkündigungsrecht und beim Wechsel des Arbeitgebers, wenn der neue Arbeitgeber eine betriebsbezogene BKK hat. Wer einen Wahltarif abgeschlossen hat, ist bis zu drei Jahre gebunden.
Rechtsgrundlage: § 175 SGB V
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.