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Lexikon

Wahltarif

Wahltarife sind Zusatzangebote der Krankenkassen, etwa mit Selbstbehalt, Prämienzahlung oder früherem Krankengeld, an die du bis zu drei Jahre gebunden bist.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen

§ 53 SGB V erlaubt Kassen unter anderem Selbstbehalttarife, Tarife mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, Hausarzttarife und Krankengeldtarife für Selbstständige. Für Tarife mit Selbstbehalt oder Rückerstattung beträgt die Mindestbindung drei Jahre, für den Krankengeld-Wahltarif ebenfalls.

Die Prämien dürfen höchstens 20 % der eigenen Jahresbeiträge betragen, maximal 600 € im Jahr, bei mehreren Tarifen 30 % und 900 €. Ob sich ein Tarif lohnt, hängt davon ab, wie oft du Leistungen brauchst.

Rechtsgrundlage: § 53 SGB V

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.

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