Lexikon
Wahltarif
Wahltarife sind Zusatzangebote der Krankenkassen, etwa mit Selbstbehalt, Prämienzahlung oder früherem Krankengeld, an die du bis zu drei Jahre gebunden bist.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen
§ 53 SGB V erlaubt Kassen unter anderem Selbstbehalttarife, Tarife mit Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, Hausarzttarife und Krankengeldtarife für Selbstständige. Für Tarife mit Selbstbehalt oder Rückerstattung beträgt die Mindestbindung drei Jahre, für den Krankengeld-Wahltarif ebenfalls.
Die Prämien dürfen höchstens 20 % der eigenen Jahresbeiträge betragen, maximal 600 € im Jahr, bei mehreren Tarifen 30 % und 900 €. Ob sich ein Tarif lohnt, hängt davon ab, wie oft du Leistungen brauchst.
Rechtsgrundlage: § 53 SGB V
Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.