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Lexikon

Sonderkündigungsrecht

Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kannst du sofort wechseln, auch wenn die zwölfmonatige Bindung noch läuft.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Nach § 175 Abs. 4 SGB V darfst du bei der erstmaligen Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags bis zum Ablauf des Monats wechseln, für den die Erhöhung erstmals gilt. Die Kasse muss dich spätestens einen Monat vorher schriftlich informieren und auf die günstigere Alternative hinweisen.

Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Bis dahin zahlst du den erhöhten Beitrag. Für den Wechsel reicht ein Antrag bei der neuen Kasse.

Rechtsgrundlage: § 175 SGB V

Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.

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