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Lexikon

Bonusprogramm

Mit Bonusprogrammen belohnen Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorge, Impfungen oder Sport mit Geld- oder Sachprämien.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Jede Kasse muss nach § 65a SGB V ein Bonusprogramm anbieten. Punkte gibt es für Früherkennungsuntersuchungen, Schutzimpfungen, Zahnvorsorge, Präventionskurse, Mitgliedschaft im Sportverein oder ein Sportabzeichen. Die Prämien reichen je nach Kasse von einigen Dutzend bis zu mehreren hundert Euro im Jahr.

Steuerlich gilt: Ein Bonus, der selbst bezahlte Gesundheitsmaßnahmen erstattet, mindert die absetzbaren Beiträge nicht. Ein reiner Bonus für ein bestimmtes Verhalten kann sie dagegen mindern.

Rechtsgrundlage: § 65a SGB V

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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