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Lexikon

Satzungsleistungen

Satzungsleistungen sind Extras, die eine Krankenkasse über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus anbietet, etwa Zuschüsse zu Osteopathie oder Reiseimpfungen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Nach § 11 Abs. 6 SGB V dürfen Kassen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen vorsehen, zum Beispiel für künstliche Befruchtung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Zahnreinigung oder Leistungen nicht zugelassener Anbieter. Sie müssen vom Bundesamt für Soziale Sicherung beziehungsweise der Landesaufsicht genehmigt werden.

Der weitaus größte Teil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben und überall gleich. Wer bestimmte Extras regelmäßig nutzt, sollte ihren Wert gegen einen höheren Zusatzbeitrag rechnen.

Rechtsgrundlage: § 11 SGB V

Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.

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