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Lexikon

Freibetrag für Betriebsrenten

Auf Betriebsrenten fallen Krankenkassenbeiträge erst für den Teil über 197,75 € im Monat an (2026); in der Pflegeversicherung ist der Betrag eine Freigrenze.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Seit 2020 gilt für Betriebsrenten in der Krankenversicherung ein Freibetrag nach § 226 Abs. 2 SGB V. Er beträgt ein Zwanzigstel der Bezugsgröße. Nur der darüber liegende Teil wird mit dem vollen Beitragssatz belegt. Bei mehreren Betriebsrenten gilt der Freibetrag einmal für alle zusammen.

In der Pflegeversicherung gibt es keinen Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Liegen die Versorgungsbezüge darunter, bleiben sie beitragsfrei. Liegen sie darüber, ist der gesamte Betrag beitragspflichtig. Der Freibetrag gilt nur für Pflichtversicherte in der KVdR, nicht für freiwillig Versicherte.

Rechtsgrundlage: § 226 SGB V

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