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Lexikon

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

In der KVdR sind Rentner pflichtversichert, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert waren.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die KVdR nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V ist für Rentner die günstigste Form der gesetzlichen Versicherung. Beiträge fallen nur auf die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Arbeitseinkommen an. Private Renten, Mieten und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei.

Auf die gesetzliche Rente zahlst du den halben allgemeinen Beitragssatz und den halben Zusatzbeitrag, die Rentenversicherung trägt die andere Hälfte. Die Pflegeversicherung zahlst du allein. Auf Betriebsrenten gilt der volle Satz, in der Krankenversicherung abzüglich eines Freibetrags von 197,75 €.

Den Antrag auf KVdR stellst du zusammen mit dem Rentenantrag. Die Krankenkasse prüft die Vorversicherungszeit. Wer sie nicht erfüllt, ist freiwillig versichert und zahlt auf alle Einnahmen.

Rechtsgrundlage: § 5 SGB V

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.

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