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Lexikon

Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind rentenähnliche Einnahmen wie Betriebsrenten, Beamtenpensionen und Renten aus Versorgungswerken, auf die Krankenkassenbeiträge anfallen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Welche Einnahmen als Versorgungsbezüge gelten, regelt § 229 SGB V: Renten der betrieblichen Altersversorgung, Versorgungsbezüge aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Renten berufsständischer Versorgungseinrichtungen und der Alterssicherung der Landwirte sowie einige weitere. Auch Kapitalauszahlungen zählen dazu, sie werden auf 120 Monate verteilt.

Auf Versorgungsbezüge zahlen Rentner in der KVdR den vollen Beitragssatz plus vollen Zusatzbeitrag, ohne Zuschuss. Für Betriebsrenten gibt es in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 197,75 €. In der Pflegeversicherung gilt dieser Betrag als Freigrenze für alle Versorgungsbezüge zusammen.

Riester-Renten und private Rentenversicherungen sind keine Versorgungsbezüge und in der KVdR beitragsfrei.

Rechtsgrundlage: § 229 SGB V

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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