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Lexikon

Kinderabschlag in der Pflegeversicherung

Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je Kind 0,25 % weniger Pflegebeitrag, bis zum fünften Kind.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wurden zum 1. Juli 2023 Abschläge für größere Familien eingeführt. Für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Beitrag um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Mit fünf Kindern unter 25 zahlen Beschäftigte damit einen Punkt weniger als Eltern mit einem Kind.

Der Abschlag gilt nur, solange das jeweilige Kind jünger als 25 ist, und endet mit Ablauf des Monats, in dem es 25 wird. Den Kinderlosenzuschlag verhindert dagegen jedes Kind dauerhaft. Abschläge gibt es für alle Beitragszahler, also auch für Selbstständige und Rentner, wenn sie Kinder unter 25 haben.

Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 3 SGB XI

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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