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Lexikon

Beitragssatz Pflegeversicherung

Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die Pflegeversicherung ist eine eigene Säule der Sozialversicherung, wird aber über die Krankenkasse erhoben. Den Beitragssatz legt § 55 SGB XI fest. Zum 1. Januar 2025 wurde er um 0,2 Punkte angehoben.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Grundsatz. Den Kinderlosenzuschlag tragen Beschäftigte allein, ebenso profitieren nur sie von den Kinderabschlägen. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil höher. Rentner, Selbstständige und freiwillig Versicherte zahlen den vollen Satz selbst.

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, deren Beitrag sich nach dem Eintrittsalter richtet.

Rechtsgrundlage: § 55 SGB XI

Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.

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