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Lexikon

Kinderlosenzuschlag

Wer 23 Jahre oder älter ist und keine Kinder hat, zahlt in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,6 %.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen

Der Zuschlag geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zurück: Eltern leisten durch die Erziehung von Kindern einen Beitrag zur Pflegeversicherung, der bei der Beitragshöhe berücksichtigt werden muss. Seit Juli 2023 beträgt er 0,6 Prozentpunkte (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Der Zuschlag entfällt, sobald du ein Kind hast, auch wenn es inzwischen erwachsen ist. Es zählen leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Ausgenommen sind vor 1940 Geborene, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld. Arbeitnehmer tragen den Zuschlag allein, der Arbeitgeberanteil bleibt gleich.

Die Elterneigenschaft musst du nachweisen, meist reicht eine Geburtsurkunde. Seit 2025 werden die Daten weitgehend digital übermittelt.

Rechtsgrundlage: § 55 Abs. 3 SGB XI

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