Lexikon
Notlagentarif
Bei Beitragsrückständen stellt der private Versicherer den Vertrag in den Notlagentarif um, der nur akute Behandlungen, Schmerzen, Schwangerschaft und Kindervorsorge abdeckt.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Bleiben Beiträge trotz Mahnung aus, ruht der Vertrag nach § 193 Abs. 6 VVG, und du wirst in den Notlagentarif umgestellt. Sein Beitrag ist niedrig, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden und die Leistungen stark eingeschränkt sind.
Sind die Rückstände samt Säumniszuschlägen beglichen, geht der Vertrag im alten Tarif weiter. Auch Hilfebedürftigkeit nach Sozialrecht beendet das Ruhen. Wer Zahlungsschwierigkeiten absehen kann, sollte früh mit dem Versicherer über einen günstigeren Tarif sprechen.
Rechtsgrundlage: § 193 VVG
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.