Lexikon
Basistarif
Den Basistarif muss jeder private Krankenversicherer anbieten: Leistungen auf GKV-Niveau, keine Risikozuschläge, Beitrag höchstens 1.017,19 € im Monat (2026).
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen
Der Basistarif nach § 152 VAG wurde 2009 eingeführt, damit niemand ohne Krankenversicherung bleibt. Der Versicherer darf niemanden ablehnen und keine Risikozuschläge verlangen. Der Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt, berechnet aus allgemeinem Beitragssatz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag auf die Beitragsbemessungsgrenze.
Würdest du durch den Beitrag hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts, halbiert er sich. Zugang haben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte in den ersten sechs Monaten nach Ende der Versicherungspflicht, Nichtversicherte und privat Versicherte ab 55 oder mit Rente.
Rechtsgrundlage: § 152 VAG
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.