Lexikon
Obligatorische Anschlussversicherung
Endet eine Pflicht- oder Familienversicherung, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied, wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen eine andere Absicherung nachweist.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen
Die Regel aus § 188 Abs. 4 SGB V soll Lücken im Versicherungsschutz verhindern. Sie greift etwa nach dem Ende des Studiums, bei Wegfall der Familienversicherung oder beim Ende einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Kasse stuft dich ohne Einkommensnachweis zunächst auf den Höchstbeitrag ein.
Deshalb ist es wichtig, der Kasse zügig deine Einnahmen mitzuteilen. Liegen sie niedrig, gilt die Mindestbemessungsgrundlage.
Rechtsgrundlage: § 188 SGB V
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.