Lexikon
Pflegebeitrag in Sachsen
In Sachsen zahlen Beschäftigte einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Anteil an der Pflegeversicherung, der Arbeitgeber entsprechend weniger.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Als die Pflegeversicherung 1995 eingeführt wurde, sollten die Arbeitgeber durch die Abschaffung eines Feiertags entlastet werden. Alle Länder strichen den Buß- und Bettag, nur Sachsen nicht. Deshalb tragen Beschäftigte dort einen größeren Teil des Beitrags (§ 58 Abs. 3 SGB XI).
Maßgeblich ist der Sitz des Beschäftigungsbetriebs, nicht der Wohnort. Wer in Leipzig wohnt und in Halle arbeitet, zahlt den normalen Anteil. Für Rentner und Selbstständige spielt die Regel keine Rolle, sie zahlen ohnehin den vollen Satz.
Rechtsgrundlage: § 58 SGB XI
Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.