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Lexikon

Private Pflegepflichtversicherung

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, deren Leistungen denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die Pflicht folgt aus § 23 SGB XI. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, nicht nach dem Einkommen, und ist für Versicherte mit mindestens fünf Jahren Vorversicherung auf den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung begrenzt. Kinder sind beitragsfrei mitversichert.

Angestellte erhalten auch hierfür einen Arbeitgeberzuschuss, höchstens 104,63 € im Monat (2026). Beamte versichern nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil.

Rechtsgrundlage: § 23 SGB XI

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