Lexikon
Risikostrukturausgleich
Der Risikostrukturausgleich verteilt die Mittel des Gesundheitsfonds so, dass Kassen mit älteren oder kränkeren Versicherten mehr erhalten.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft
Ohne Ausgleich hätten Kassen einen Anreiz, nur junge und gesunde Mitglieder zu werben. Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (§ 266 SGB V) berücksichtigt deshalb Alter, Geschlecht, Erwerbsminderung, Region und ein Vollmodell aller Krankheiten. Seit 2021 gibt es zudem einen Risikopool für besonders teure Fälle.
Für Versicherte bedeutet das: Der Zusatzbeitrag spiegelt vor allem Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskosten der Kasse, weniger die Gesundheit ihrer Mitglieder.
Rechtsgrundlage: § 266 SGB V
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.