Lexikon
Gesundheitsfonds
In den Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge zum allgemeinen Beitragssatz und der Bundeszuschuss; daraus erhalten die Kassen risikoadjustierte Zuweisungen.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Seit 2009 sammelt der Gesundheitsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung die Beiträge aller GKV-Mitglieder und den Steuerzuschuss des Bundes. Jede Kasse bekommt für jeden Versicherten eine Grundpauschale mit Zu- und Abschlägen für Alter, Geschlecht und bestimmte Krankheiten (Risikostrukturausgleich).
Reichen die Zuweisungen nicht, erhebt die Kasse einen höheren Zusatzbeitrag. Kassen mit vielen gesunden Versicherten oder niedrigen Verwaltungskosten kommen mit weniger aus.
Rechtsgrundlage: § 271 SGB V
Wir erklären die Rechtslage und rechnen nach, beraten aber nicht. Im Zweifel entscheidet deine Krankenkasse.