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Lexikon

Risikozuschlag

Einen Risikozuschlag verlangt ein privater Krankenversicherer, wenn Vorerkrankungen ein erhöhtes Kostenrisiko erwarten lassen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Bei Antragstellung fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten der letzten Jahre. Je nach Befund nimmt er den Antrag normal an, verlangt einen prozentualen oder festen Zuschlag, schließt bestimmte Leistungen aus oder lehnt ab. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen ihn später zum Rücktritt oder zur Anfechtung.

Im Basistarif sind Risikozuschläge verboten. Ein Zuschlag kann auf Antrag überprüft werden, wenn sich der Gesundheitszustand dauerhaft gebessert hat.

Rechtsgrundlage: § 19 VVG

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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