Lexikon
Standardtarif
Der Standardtarif ist ein Sozialtarif der PKV mit Leistungen ähnlich der GKV für Versicherte, deren Vertrag vor 2009 begonnen hat.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert
Der Standardtarif steht nach § 257 Abs. 2a SGB V alter Fassung Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa ein Alter ab 55 bei geringem Einkommen oder ab 65 mit zehn Jahren Vorversicherung. Altersrückstellungen werden angerechnet, deshalb ist er oft günstiger als der Basistarif.
Der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen, für Ehepaare zusammen 150 % davon. Für neuere Verträge gibt es stattdessen den Basistarif.
Rechtsgrundlage: § 152 VAG
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.