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Lexikon

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Privat Versicherte können jederzeit in einen anderen Tarif ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln und behalten dabei ihre Altersrückstellungen.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen

Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG ist der wichtigste Hebel gegen hohe PKV-Beiträge im Alter. Der Versicherer muss dich auf Antrag in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz aufnehmen. Die erworbenen Rechte und Altersrückstellungen werden angerechnet.

Für Mehrleistungen im Zieltarif kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Ab 60 muss er dich auf günstigere Tarife hinweisen.

Rechtsgrundlage: § 204 VVG

Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.

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