Zum Inhalt springen
KrankenversicherungKosten.de

Lexikon

Werkstudentenprivileg

Studierende, die neben dem Studium höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, bleiben in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei beschäftigt.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Rechenweg mit unserem Rechenkern kontrolliert

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ist versicherungsfrei, wer während des Studiums gegen Entgelt beschäftigt ist, solange das Studium im Vordergrund steht. Als Faustregel gilt eine Grenze von 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf es mehr sein. Rentenversicherungsbeiträge fallen trotzdem an.

Die Studierenden bleiben dann in der studentischen Krankenversicherung oder familienversichert, wenn das Einkommen niedrig genug ist. Wer dauerhaft mehr als 20 Stunden arbeitet, wird als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

Rechtsgrundlage: § 6 SGB V

Keine individuelle Beratung: Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine Krankenkasse oder eine unabhängige Beratungsstelle.

Unabhängige Einschätzung · kostenlos

Zurück in die GKV oder Tarif wechseln? Frag einen Experten

Beschreib kurz deine Situation. Ein unabhängiger Makler oder Versicherungsberater meldet sich und prüft, welche Absicherung zu dir passt.

  • Unabhängige Experten
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Keine Gesundheitsangaben im Formular

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen