Lexikon
Minijob
Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit höchstens 603 € Verdienst im Monat; Beschäftigte zahlen keine eigenen Kranken- und Pflegebeiträge und sind darüber nicht krankenversichert.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 SGB IV) und steigt mit ihm. Für gesetzlich versicherte Minijobber zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale von 13 % zur Krankenversicherung, Pflegebeiträge fallen nicht an. Einen eigenen Versicherungsschutz begründet der Minijob nicht.
Wer nur einen Minijob hat, braucht deshalb eine andere Absicherung, meist die Familienversicherung, die bis zur Minijob-Grenze möglich bleibt, oder eine freiwillige Versicherung. Neben einer Hauptbeschäftigung ist ein Minijob beitragsfrei, ein zweiter wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.
Rechtsgrundlage: § 8 SGB IV
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.