Lexikon
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Jahr, gerundet; in der Krankenversicherung beträgt sie 2026 3.955 € im Monat.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen
Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist eine Hilfsgröße, aus der viele Grenzen der Sozialversicherung abgeleitet werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt sie bundeseinheitlich.
Aus ihr ergeben sich unter anderem die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte (1.318,33 €, der 90. Teil mal 30), die Einkommensgrenze der Familienversicherung (565 €, ein Siebtel) und der Freibetrag für Betriebsrenten (197,75 €, ein Zwanzigstel). Steigt die Bezugsgröße, steigen diese Werte automatisch mit.
Rechtsgrundlage: § 18 SGB IV
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.