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Lexikon

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten im vorvergangenen Jahr, gerundet; in der Krankenversicherung beträgt sie 2026 3.955 € im Monat.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist eine Hilfsgröße, aus der viele Grenzen der Sozialversicherung abgeleitet werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt sie bundeseinheitlich.

Aus ihr ergeben sich unter anderem die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte (1.318,33 €, der 90. Teil mal 30), die Einkommensgrenze der Familienversicherung (565 €, ein Siebtel) und der Freibetrag für Betriebsrenten (197,75 €, ein Zwanzigstel). Steigt die Bezugsgröße, steigen diese Werte automatisch mit.

Rechtsgrundlage: § 18 SGB IV

Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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