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Lexikon

Familienversicherung

Ehepartner und Kinder eines gesetzlich Versicherten sind beitragsfrei mitversichert, solange ihr eigenes Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Zusatzbeiträge mit der Liste des GKV-Spitzenverbands abgeglichen

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V ist einer der größten Vorteile der GKV. Mitversichert sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder. Voraussetzung ist ein Gesamteinkommen von höchstens einem Siebtel der Bezugsgröße, bei einem Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 €. Wer selbst versicherungspflichtig oder hauptberuflich selbstständig ist, fällt heraus.

Kinder sind bis 18 mitversichert, ohne Erwerbstätigkeit bis 23, in Schule, Studium oder Ausbildung bis 25. Für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gilt keine Altersgrenze.

Ist ein Elternteil privat versichert, verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt über der Versicherungspflichtgrenze, sind die Kinder nicht familienversichert, sondern müssen selbst versichert werden.

Rechtsgrundlage: § 10 SGB V

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.

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