Lexikon
Ermäßigter Beitragssatz
Der ermäßigte Beitragssatz von 14 % gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, etwa Selbstständige ohne Wahlerklärung.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft
Weil Krankengeld einen Teil der Ausgaben ausmacht, zahlen Mitglieder ohne diesen Anspruch einen um 0,6 Punkte niedrigeren Satz (§ 243 SGB V). Dazu gehören freiwillig versicherte Selbstständige ohne Wahlerklärung, Bezieher einer Vollrente wegen Alters auf Arbeitseinkommen und freiwillig versicherte Rentner.
Der Zusatzbeitrag der Kasse kommt in voller Höhe dazu. Wer Krankengeld absichern will, kann per Wahlerklärung den allgemeinen Satz wählen oder einen Wahltarif abschließen.
Rechtsgrundlage: § 243 SGB V
Allgemeine Information ohne Gewähr, keine Versicherungs- oder Rechtsberatung.