Lexikon
Krankengeld
Krankengeld ersetzt nach dem Ende der Lohnfortzahlung das Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit: 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos.
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion Krankenversicherung-Kosten.de · Beitragssätze mit SGB V und SGB XI abgeglichen
Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (§ 44 ff. SGB V). Es beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens aber 90 % des Nettos. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Selbstständige haben nur Anspruch, wenn sie per Wahlerklärung den allgemeinen Beitragssatz zahlen, dann ab dem 43. Tag. Auch für die Betreuung eines kranken Kindes gibt es Kinderkrankengeld.
Der höhere Beitragssatz von 14,6 % gegenüber 14 % ist der Preis für diesen Anspruch.
Rechtsgrundlage: § 47 SGB V
Hinweis: keine Versicherungsberatung. Verbindlich ist der Beitragsbescheid deiner Krankenkasse.