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Lexikon

Wahlerklärung Krankengeld

Mit der Wahlerklärung sichern sich freiwillig versicherte Selbstständige einen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz.

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion · Werte gegen Gesetz und Rechengrößenverordnung geprüft

Selbstständige haben in der GKV zunächst keinen Krankengeldanspruch. Mit einer Erklärung gegenüber der Kasse nach § 44 Abs. 2 SGB V können sie ihn wählen. Das Krankengeld richtet sich dann nach dem Arbeitseinkommen, das der Beitragsbemessung zugrunde liegt.

An die Wahl bist du drei Jahre gebunden. Wer schon früher Geld braucht, kann zusätzlich einen Wahltarif Krankengeld abschließen oder privat eine Krankentagegeldversicherung. Für viele Solo-Selbstständige ist die Frage, ab wann ein Ausfall existenzbedrohend wird, entscheidend für diese Wahl.

Rechtsgrundlage: § 44 SGB V

Diese Rechnung ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich bleibt die Festsetzung der Krankenkasse.

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